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Rechts- und Konsularreferat

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Die Beantragung deutscher Reisepässe, die Aufnahme von Geburtsanzeigen sowie alle übrigen konsularischen Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Kopien, Unterschriften sowie eherechtliche und namensrechtliche Angelegenheiten erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Die Beantragung deutscher Reisepässe, die Aufnahme von Geburtsanzeigen (Anträge auf Nachbeurkundung von Auslandsgeburten) sowie alle übrigen konsularischen Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Kopien, Unterschriften (u.a. für den Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis) sowie eherechtliche und namensrechtliche Angelegenheiten erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Einen Termin buchen Sie bitte über unser Online-Terminvergabesystem.

Wenn Sie eine

  • Geburtsanzeige (Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister) in Verbindung mit der Beantragung eines Erstpasses für ein in China geborenes Kind aufgeben möchten

    oder

  • eine Unterschriftsbeglaubigung für Rechtsgeschäfte handels- oder immobilienrechtlicher Art durch das Generalkonsulat wünschen,

übersenden Sie bitte die betreffenden Unterlagen (Antragsformular, Urkunden, Vertrag, Vollmacht, Genehmigungserklärung, Handelsregisterauszug, etc.) vorab an das Rechts- und Konsularreferat. Die entsprechenden Merkblätter zu den einzelnen Dienstleistungen entnehmen Sie vorab der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in China.

Das Rechts- und Konsularreferat setzt sich nach Vorprüfung der Unterlagen mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung. So vermeiden Sie, in einer Angelegenheit eventuell mehrmals vorsprechen zu müssen.

Gebühren sind ausschließlich in bar zu entrichten.

Schalteröffnungszeiten:

Dienstags bis Donnerstags:
09:00-12:00

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